Cybermobbing

Mit dem Smartphone ist man täglich im Netz unterwegs. Dabei werden mit Freunden Nachrichten, Fotos und Videos ausgetauscht und Soziale Netzwerke genutzt. In diesem scheinbar anonymen Netz fällt es manchen leicht, andere zu beleidigen und anzugreifen. Dieses so genannte Cybermobbing kann jeden treffen. Doch Cybermobbing kann strafbar sein.

Cybermobbing liegt dann vor, wenn Personen oder Gruppen andere Personen mittels elektronischer Kommunikationsmedien, also z. B. dem Handy oder Internet, absichtlich und systematisch über einen längeren Zeitraum belästigen, bedrohen, bloßstellen und ausgrenzen.

Cybermobbing ist keine eigene Straftat, kann aber Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen beinhalten. Unter „Fakten“ werden Straftaten aufgeführt, die über das Internet, mit dem Smartphone, Tablet, Laptop oder dem PC zu Hause begangen werden können und dem Phänomen „Cybermobbing“ zugeordnet werden können.

Fakten

Wenn Personen über das Internet, in sozialen Netzwerken oder per Handy beleidigt werden oder wenn jemand bewusst Unwahrheiten verbreitet oder Tatsachen weitergibt, die den anderen herabsetzen und "fertig machen", dann ist das eine Straftat. Mögliche Straftaten, die dadurch - wie im realen Leben auch - begangen werden können, sind Beleidigung nach § 185 StGB, Üble Nachrede nach §186 StGB, und Verleumdung nach §187 StGB.

Es ist also genauso falsch, andere Personen in der digitalen Welt zu beleidigen oder in irgendeiner Weise "fertig zu machen" wie im richtigen Leben auch. Die Kommunikationswege, also das Handy oder Internet, sind bei der Begehung von Straftaten lediglich so genannte Tatbegehungsmittel.

Wenn du jemand anderen im Netz pausenlos mit bösartigen Mails, beleidigenden Kommentaren, SMS und Fotos bombardierst und derjenige darunter leidet, dann machst du dich strafbar. Der Betroffene kann das bei der Polizei anzeigen, da es sich um Nachstellung handelt. Es wird damit eine Straftat nach § 238 StGB begangen.

Wenn du im Internet jemanden bedrohst oder zu etwas zwingst, was er gar nicht tun will, dann ist das nach §§ 240, 241 StGB genauso strafbar wie im realen Leben und wird als Bedrohung oder Nötigung bezeichnet.

Nicht jede Situation darf fotografiert, nicht jedes Foto veröffentlicht werden. Das Gesetz verbietet es, von Personen dort unbefugt Fotos zu machen, wo jemand ganz privat ist, nämlich in seinem "höchstpersönlichen Lebensbereich", wie z. B. in seiner Wohnung. Auch Personen in peinlichen oder hilflosen Situationen dürfen nicht fotografiert oder gefilmt werden. Wenn solche Bilder gezielt verbreitet werden, um jemand anderen zu beleidigen oder zu verletzen, kann es sich auch um Cybermobbing handeln. Um Menschen vor solchen Aufnahmen und möglichen Veröffentlichung zu schützen, gibt es den § 201a Strafgesetzbuch (StGB). Er stellt das unbefugte Gebrauchen, Herstellen, Übertragen oder Weitergeben solcher Aufnahmen unter Strafe. Grundsätzlich muss der oder die Fotografierte immer mit der Aufnahme einverstanden sein! Mehr Informationen gibt es auch im Artikel Recht am eigenen Bild.

Betroffene und Beteiligte

Wenn du Opfer von Cybermobbing bist, dann sind die Folgen sicherlich sehr belastend für dich, denn du kannst den Cyber-Attacken kaum entfliehen. Rund um die Uhr ist man dem Cybermobbing ausgeliefert. Die Attacken der Täter erreichen dabei innerhalb kürzester Zeit sehr viele Menschen - das heißt der ganze Freundeskreis weiß in Sekundenschnelle Bescheid. Hinzu kommt, dass die verletzenden Inhalte der Mobbing-Attacken nie wieder endgültig aus dem Netz gelöscht werden können.

Tipps, wie du dich jetzt am besten wehren und verhalten kannst, findest du in der entsprechenden Rubrik.

Wenn du Cybermobber bist, ist dir vielleicht anfangs gar nicht klar, was du da tust und welche teilweise dramatischen psychischen Folgen dein Mobbing für die Opfer hat. Auch weißt du vielleicht nicht, dass du dich durch dein Verhalten strafbar machst. Bei Entdeckung musst du aber damit rechnen, dass dein Account im Sozialen Netzwerk gesperrt wird und dass dein Smartphone und dein PC von der Polizei beschlagnahmt und ausgewertet werden. Am Ende droht dir sogar ein Strafverfahren. Denn auch wenn du das Mobbing im scheinbar anonymen Netz begehst, ist es genauso strafbar, wie wenn du jemanden im richtigen Leben beleidigst, bedrohst oder „fertig machst“. Für die Opfer sind die Folgen oft sehr schlimm, weil sich die Attacken sehr schnell verbreiten und nie wieder richtig aus dem Netz löschen lassen.

Auch die Freunde des Täters beteiligen sich am Cybermobbing, wenn sie nichts aktiv dagegen unternehmen. Oft duldet die „schweigende Masse“ das Mobbing und unterstützt damit das Verhalten des Mobbers. Die Opfer werden dabei allein gelassen. Doch denke daran: Jeder kann mal ein Opfer von Cybermobbing werden! Deshalb ist es wichtig, dass niemand stillschweigend Cybermobbing duldet und dass du aktiv dagegen vorgehst, wenn du etwas davon mitbekommst. Lass das Opfer nicht alleine dastehen!

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